Bei welchen Einbauarten erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)?

Die beiliegende Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) umfasst den jeweiligen easydriver-Rangierantrieb inklusive dem Standard-Befestigungssatz sowie alle von uns lieferbaren Adapter und Zubehörteile. Gültig ist die ABE für ein- und zweiachsige Wohnwagen und Anhänger (je nach Rangierantrieb). Wenn beim Einbau z.B. eine selbstgestaltete Befestigung verwendet oder der Einbau nicht nach unseren Herstellervorgaben durchgeführt wird, erlischt die ABE. Der ordnungsgemäße Anbau des Antriebes muss dann durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen werden (TÜV-Abnahme).

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